Allgemeine Geschäftsbedinungen

Download AGB AVIACARD Prepaid B2C

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AVIACARD Prepaid beim Kauf durch Privatkunden

Der Verkauf der AVIACARD Prepaid in der AVIA-Tankstelle findet im Namen und auf Rechnung der AVIA AG, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 41173, Grillparzerstraße 8, 81675 München, USt-Identifikationsnummer: DE129333708, statt. Hierfür gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der AVIA AG:

1.    Geltungsbereich
1.1    Geltungsbereich der AGB
Diese AGB gelten ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf und Erwerb von Wiederaufladbaren Wertguthabenkarten oder Festwertkarten („AVIACARD Prepaid“) an und durch Sie als Privatkunden („Endkunden“), in der zum Zeitpunkt des Kaufs jeweils gültigen Fassung. Sie können diese AGB online unter www.avia.de/agb jederzeit einsehen, speichern und ausdrucken. Abweichende oder widersprechende Bestimmungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.2    Endkunde
Sie sind Privatkunde, wenn der Zweck des Erwerbs der AVIACARD Prepaid nicht Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Diese AGB gelten ausschließlich für Privatkunden.


2.    Kartentypen der AVIACARD Prepaid
2.1    Allgemeines
Sie können von der AVIA AG nicht wiederaufladbare Karten mit einem festgelegten und auf der Karte aufgedruckten Nennwert („Festwertkarten“) sowie wiederaufladbare AVIACARDs Prepaid („Wiederaufladbare Karten“) erwerben. Wir behalten uns vor, Varianten der AVIACARD Prepaid aus dem Sortiment zu nehmen oder neue dem Sortiment hinzuzufügen.

2.2    Festwertkarten
Festwertkarten sind mit verschiedenen festen Nennbeträgen (Geldbeträgen) verfügbar. Bei den Festwertkarten erfolgt eine einmalige Aktivierung des auf der Karte aufgedruckten Nennbetrages beim Kauf des entsprechenden Nennbetrages an der Kasse. Bis dahin enthält die AVIACARD Prepaid keinen Geldwert. Die Festwertkarten können nach ihrer Aktivierung ohne jegliche Legitimation von ihrem jeweiligen Inhaber genutzt werden.

2.3    Wiederaufladbare Karten
Wiederaufladbare AVIACARDs Prepaid können beliebig oft und mit beliebigen Beträgen, mindestens jedoch mit einem Betrag in Höhe von EUR 5,00 und maximal mit dem zulässigen Höchstbetrag nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), aufgeladen werden. Wiederaufladbare Karten sind ab dem erstmaligen, erfolgreichen Ladevorgang an der Kasse gültig. Die Wiederaufladbaren Karten sind durch eine PIN geschützt, diese muss bei der Bezahlung an der Kasse in das Kartenlesegerät eingegeben werden.  Diese PIN finden Sie auf dem Kartenkörper der Wiederaufladbaren Karte. Bitte beachten Sie dazu auch Ziffer 5.2.

2.4    Leistungsumfang
Mit allen AVIACARDs Prepaid können in den teilnehmenden AVIA-Tankstellen in der Bundesrepublik Deutschland Kraftstoffe und Waren aus dem Shop (nur Reisebedarfsartikel gemäß Ladenschlussgesetz; nachfolgend „Shop-Ware“; Kraftstoff und Shop-Ware zusammen auch „Waren“) und Dienstleistungen, insbesondere Waschanlagenleistungen („Dienstleistungen“) erworben werden. Ein Erwerb von Produkten und Leistungen Dritter, beispielsweise Lotto, Hermes oder DHL ist nicht möglich.

2.5    Vertragspartner beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen
Unabhängig von der Nutzung einer AVIACARD Prepaid für den Bezahlvorgang erfolgt der Erwerb von Kraftstoffen an einer AVIA Tankstelle stets im Namen und für Rechnung des jeweiligen Tankstellenbetreibers/Kraftstofflieferanten („Kraftstoffagenturgeber“); die Angaben zum Verkäufer entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf Ihrem Rechnungsbeleg. Kraftstoffe im vorbezeichneten Sinne sind alle aus Abgabeeinheiten (Zapfsäulen) verkaufbare Brennstoffe, die mit einem AVIA Markenzeichen versehen sind und/oder die auf dem Kassenbeleg als Kraftstoff bezeichnet werden.
Unabhängig von der Nutzung einer AVIACARD Prepaid für den Bezahlvorgang erfolgt der Erwerb von Shop-Ware und die Nutzung von Dienstleistungen an einer AVIA-Tankstelle stets im Namen und für Rechnung des jeweiligen Tankstellenbetreibers; die Angaben zum Verkäufer entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf Ihrem Rechnungsbeleg.
Die Verkäufer von Kraftstoffen, Shop-Ware und Dienstleistungen werden nachstehend als „Vertragspartner Tankstelle“ bezeichnet.


3.    Verkauf der AVIACARD Prepaid und Wertguthaben
3.1    Der Verkauf der AVIACARD Prepaid bzw. des jeweiligen Wertguthabens in den teilnehmenden AVIA-Tankstellen der Bundesrepublik Deutschland findet im Namen und auf Rechnung der AVIA AG, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 41173, Grillparzerstraße 8, 81675 München, USt-Identifikationsnummer: DE129333708 statt. Die AVIACARD Prepaid bzw. das Wertguthaben kann mit allen in der AVIA-Tankstelle zugelassenen Zahlungsmitteln, insbesondere in bar oder mittels EC- oder Kreditkarte, nicht aber mit anderen AVIACARD Prepaid und Flottenkarten bezahlt werden.

3.2    Durch den Verkauf der AVIACARD Prepaid bzw. des damit einhergehenden Wertguthabens erwerben Sie gegenüber der AVIA AG eine Forderung bzw. entsteht der AVIA AG gegenüber Ihnen als Endkunden eine Verbindlichkeit in Höhe des jeweils auf der AVIACARD Prepaid verbuchten Guthabenwertes. Maßgeblich hierfür sind die im IT-System der AVIA AG gespeicherten Guthabenwerte.

3.3    Die Höhe des auf der jeweiligen AVIACARD Prepaid enthaltenen Wertguthabens bemisst sich jeweils nach der Höhe des auf der AVIACARD Prepaid verbuchten Restguthabens, insbesondere nachdem die AVIACARD Prepaid zur bestimmungsgemäßen Bezahlung von Waren bzw. Dienstleistungen genutzt wurde und/oder im Falle von Wiederaufladbaren Karten, nachdem diese mit neuem Guthaben aufgeladen wurden.


4.    Bezahlung Ihrer Einkäufe mit AVIACARD Prepaid
4.1    Bezahlung
Die AVIACARD Prepaid kann zur vollständigen oder teilweisen Bezahlung in allen teilnehmenden AVIA-Tankstellen in der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Bei jedem Bezahlvorgang vermindert sich der auf Ihrer AVIACARD Prepaid gespeicherte Guthabenbetrag um den zur Zahlung verfügten Betrag. Das durch die Bezahlung verbrauchte Wertguthaben bzw. ein mögliches Restguthaben wird auf dem Kassenbeleg vermerkt. Wir behalten uns vor, eine Zahlung mittels AVIACARD Prepaid im Einzelfall abzulehnen, wenn sie aufgrund technischer Störung nicht möglich ist. Technisch bedingt kann bei Bezahlung an Tankautomaten ein Restguthaben auf der Prepaid Karte verbleiben, hierüber kann in AVIA Tankstellen Shops verfügt werden. Nicht von den AVIACARDs Prepaid gedeckte Restsummen können mit jedem anderen zugelassenen Zahlungsmittel, beispielsweise in bar oder durch Kartenzahlung, beglichen werden. Eine Kombination mit sog. Flotten- oder Truckerkarten ist allerdings ausgeschlossen.

4.2    Hinweis
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen der Bezahlung mit einer AVIACARD Prepaid eine Verrechnung der Vergütungsforderung des Vertragspartners Tankstelle aus dem Verkauf von Kraftstoff/Shop-Ware/Dienstleistungen mit Ihrer Forderung gegen die AVIA AG aus der zur Zahlung eingesetzten AVIACARD Prepaid in Höhe der von Ihnen an den Vertragspartner Tankstelle jeweilig geschuldeten Kaufpreisforderung erfolgt. Durch diese Aufrechnung erlischt Ihre Forderung gegen die AVIA AG aus der zur Zahlung eingesetzten AVIACARD Prepaid in der entsprechenden Höhe. Durch die Akzeptanz der AVIACARD Prepaid zur Bezahlung wird durch den Vertragspartner Tankstelle konkludent die Aufrechnung erklärt. Der Vertragspartner Tankstelle ist von der AVIA AG zur Erklärung der Aufrechnung bevollmächtigt.
Nach vollständigem Verbrauch des Wertguthabens der AVIACARD Prepaid haben Sie aus der AVIACARD Prepaid keinen weitergehenden Anspruch auf die Übereignung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen bzw. auf Bezahlung von Waren/Dienstleistungen.


5.    Pflichten des Endkunden
5.1    Alle AVIACARD Prepaid
Sie sind verpflichtet, die AVIACARD Prepaid mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie beschädigt wird, abhandenkommt oder missbräuchlich verwendet wird. Die AVIACARD Prepaid darf nur entsprechend ihres Verwendungszwecks zur Bezahlung in den teilnehmenden AVIA-Tankstellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Es ist ausdrücklich untersagt, die AVIACARD Prepaid weiter zu veräußern oder anderweitig gegen Entgelt an Dritte zu übertragen.

5.2    Wiederaufladbare Karten
Die Wiederaufladbaren Karten werden auf dem Kartenkörper mit einer PIN versehen. Diese PIN benötigen Sie für den Bezahlvorgang mit der Karte in der AVIA-Tankstelle. Sie sind verpflichtet, sich die PIN nach Erwerb der Karte einzuprägen und den Sticker mit der schriftlichen PIN unverzüglich vom Kartenkörper zu entfernen und zu vernichten. Sie haben sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis Ihrer PIN erhalten. Die PIN darf insbesondere nicht auf den AVIACARDs Prepaid vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit ihr aufbewahrt werden.


6.    Verlust, Beschädigung, Haftung des Endkunden
6.1    Sorgfaltspflichten
Wir machen Sie besonders darauf aufmerksam, dass für Festwertkarten nach der Aktivierung Berechtigter der AVIACARD Prepaid der jeweilige Inhaber der Karte ist. Jeder, der im Besitz der AVIACARD Prepaid ist, kann den auf der AVIACARD Prepaid gespeicherten Betrag verbrauchen, ohne dass es einer weiteren Legitimierung bedarf. Entsprechendes gilt für bezahlte Wiederaufladbare Karten solange diese das abziehbare PIN-Feld tragen. Die AVIACARD Prepaid ist daher nach der Aktivierung (=Bezahlung) sorgfältig aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu sichern.

6.2    Keine Sperrmöglichkeit bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung
Bei Verlust, Diebstahl sowie im Falle der missbräuchlichen Verwendung oder einer sonstigen nichtautorisierten Nutzung der AVIACARD Prepaid ist eine Sperrung der AVIACARD Prepaid, insbesondere auch der Wiederaufladbaren, nicht möglich.

6.3    Keine Haftung bei Verlust, Beschädigung oder missbräuchlicher Verwendung
Wir übernehmen keine Haftung und leisten keinen Ersatz bei Verlust der AVIACARD Prepaid oder deren missbräuchlicher Verwendung, es sei denn, wir haben diese selbst zu vertreten. Darüber hinaus übernehmen wir keine Haftung und leisten keinen Ersatz für den Fall, dass die AVIACARD Prepaid beschädigt oder unleserlich wird, es sei denn, wir haben diese Beschädigung selbst zu vertreten.


7.    Produktspezifische Bedingungen der AVIACARD PrepaidEine Barauszahlung des Geldwertes der AVIACARD Prepaid ist ebenso ausgeschlossen wie jeder Umtausch. Eine erneute Aufladung ist nur bei den speziell zur Wiederaufladung gekennzeichneten Wiederaufladbaren Karten möglich. Das Guthaben der AVIACARD Prepaid wird nicht verzinst. Sie sind berechtigt, die AVIACARD Prepaid unentgeltlich, also allein zu Ihren Lasten als Erwerber, weiterzugeben. Sie sind also insbesondere berechtigt, die AVIACARD Prepaid zu verschenken.


8.    Gültigkeit der AVIACARD PrepaidDie AVIACARD Prepaid ist für drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in welchem die Aktivierung bzw. jüngste Aufladung erfolgte, gültig.


9.    GewährleistungWir haften für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir übernehmen keine darüber hinausgehende Gewährleistung für die Gebrauchstauglichkeit oder die Eignung der AVIACARD Prepaid für einen besonderen Zweck. Die Angabe zu Produkten und Preisen ist unverbindlich.


10.    Haftung der AVIA AG
10.1    Haftungsumfang
Ansprüche ihrerseits auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Von dem vorstehenden Haftungsausschluss ausgenommen sind Ihre Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2    Haftungshöchstgrenze
Bei der einfach fahrlässig verursachten Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche Ihrerseits aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 
10.3    Gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Regelungen 10.1 und 10.2 und insbesondere die dortigen Einschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10.4    Produkthaftungsgesetz
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10.5    Sonstiger Haftungsausschluss
Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere für missbräuchliche Aufladevorgänge, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ebenso wie die Haftung für Mangelfolgeschäden schließen wir aus.


11.    Allgemeine Bestimmungen
11.1    Änderungen zum Vertrag
Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

11.2    Änderungen der AGB
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir jeweils mit angemessenem Vorlauf vor Inkrafttreten der Änderung auf unserer Internetseite unter www.avia.de/agb und in den AVIA-Tankstellen bekannt geben. Dies gilt nicht für bereits abgeschlossene Kaufverträge.

11.3    Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine unbedachte Regelungslücke erweisen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Schließung der Regelungslücke werden wir eine solche Bestimmung mit Ihnen vereinbaren, die in rechtlich wirksamer Weise dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was wir ursprünglich vereinbaren wollten oder in Kenntnis der Regelungslücke vereinbart hätten.


Stand: 25.02.2019

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AVIACARD Prepaid beim Kauf durch Geschäftskunden

Der Verkauf der AVIACARD Prepaid findet im Namen und auf Rechnung der AVIA AG, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 41173, Grillparzerstraße 8, 81675 München, USt-Identifikationsnummer: DE129333708, statt. Der Verkauf erfolgt durch einen Vertriebspartner der AVIA AG („AVIAte“). Hierfür gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der AVIA AG:

1.    Geltungsbereich
1.1    Geltungsbereich der AGB
Diese AGB gelten ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf und Erwerb von Wiederaufladbaren Wertguthabenkarten oder Festwertkarten („AVIACARD Prepaid“) an und durch Sie als Geschäftskunden („Kunden“), in der zum Zeitpunkt des Kaufs jeweils gültigen Fassung. Sie können diese AGB online unter www.avia.de/agb jederzeit einsehen, speichern und ausdrucken. Abweichende oder widersprechende Bestimmungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.2    Kunde
Sie sind Geschäftskunde, wenn der Zweck des Erwerbs der AVIACARD Prepaid Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftskunden.


2.    Kartentypen der AVIACARD Prepaid
2.1    Allgemeines
Sie können von der AVIA AG nicht wiederaufladbare Karten mit einem festgelegten und auf der Karte aufgedruckten Nennwert („Festwertkarten“) sowie wiederaufladbare AVIACARDs Prepaid („Wiederaufladbare Karten“) erwerben. Wir behalten uns vor, Varianten der AVIACARD Prepaid aus dem Sortiment zu nehmen oder neue dem Sortiment hinzuzufügen.

2.2    Festwertkarten
Festwertkarten sind mit verschiedenen festen Nennbeträgen (Geldbeträgen) verfügbar. Bei den Festwertkarten erfolgt eine einmalige Aktivierung des auf der Karte aufgedruckten Nennbetrages nach dem Kauf des entsprechenden Nennbetrages. Bis zur Aktivierung (=Bezahlung) enthält die AVIACARD Prepaid keinen Geldwert. Die Festwertkarten können nach ihrer Aktivierung ohne jegliche Legitimation von ihrem jeweiligen Inhaber genutzt werden.

2.3    Wiederaufladbare Karten
Wiederaufladbare AVIACARDs Prepaid können beliebig oft und mit beliebigen Beträgen, mindestens jedoch mit einem Betrag in Höhe von EUR 5,00 und maximal mit dem zulässigen Höchstbetrag nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), aufgeladen werden. Wiederaufladbare Karten sind ab der Aktivierung des erstmalig aufgeladenen Wertguthabens gültig und sind ab diesem Zeitpunkt in Verbindung mit der aufgedruckten, und noch nicht lesbar gemachten PIN, wie Bargeld zu behandeln. Die Wiederaufladbaren Karten sind durch eine PIN geschützt, diese muss bei der Bezahlung an der Kasse in das Kartenlesegerät eingegeben werden.  Diese PIN finden Sie auf dem Kartenkörper der Wiederaufladbaren Karte. Bitte beachten Sie dazu auch Ziffer 6.2.

2.4    Aktivierung der AVIACARD Prepaid
Die Aktivierung der AVIACARDs Prepaid erfolgt durch den AVIAten als Bevollmächtigtem der AVIA AG. Der AVIAte ist berechtigt, die Aktivierung (=Zahlungseingang) der AVIACARDs Prepaid von Folgendem abhängig zu machen: (a) dem Zugang einer Bestätigung des Kunden in Textform über den Erhalt der AVIACARDs Prepaid unter Angabe der Kartennummern sowie (b) der vollständigen Zahlung des Kaufpreises für die AVIACARDs Prepaid bzw. des aufgeladenen Wertguthabens.
 
2.5    Weitergabe der AVIACARD Prepaid an Mitarbeiter des Kunden
Sie sind berechtigt, AVIACARDs Prepaid unentgeltlich an Dritte und an Mitarbeiter Ihres Unternehmens als Lohnbestandteil weiterzugeben.

2.6    Leistungsumfang
Mit allen AVIACARDs Prepaid können in den teilnehmenden AVIA-Tankstellen in der Bundesrepublik Deutschland Kraftstoffe und Waren aus dem Shop (nur Reisebedarfsartikel gemäß Ladenschlussgesetz; nachfolgend „Shop-Ware“; Kraftstoff und Shop-Ware zusammen auch „Waren“) und Dienstleistungen, insbesondere Waschanlagenleistungen („Dienstleistungen“) erworben werden. Ein Erwerb von Produkten und Leistungen Dritter, beispielsweise Lotto, Hermes oder DHL ist nicht möglich.

2.7    Vertragspartner beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen
Unabhängig von der Nutzung einer AVIACARD Prepaid für den Bezahlvorgang erfolgt der Erwerb von Kraftstoffen an einer AVIA Tankstelle stets im Namen und für Rechnung des jeweiligen Tankstellenbetreibers/Kraftstofflieferanten („Kraftstoffagenturgeber“); die Angaben zum Verkäufer entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf Ihrem Rechnungsbeleg. Kraftstoffe im vorbezeichneten Sinne sind alle aus Abgabeeinheiten (Zapfsäulen) verkaufbare Brennstoffe, die mit einem AVIA Markenzeichen versehen sind und/oder die auf dem Kassenbeleg als Kraftstoff bezeichnet werden.
Unabhängig von der Nutzung einer AVIACARD Prepaid für den Bezahlvorgang erfolgt der Erwerb von Shop-Ware und die Nutzung von Dienstleistungen an einer AVIA-Tankstelle stets im Namen und für Rechnung des jeweiligen Tankstellenbetreibers; die Angaben zum Verkäufer entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf Ihrem Rechnungsbeleg.
Die Verkäufer von Kraftstoffen, Shop-Ware und Dienstleistungen werden nachstehend als „Vertragspartner Tankstelle“ bezeichnet.


3.    Abo bei Wiederaufladbaren Karten
Beim Verkauf von Wiederaufladbaren Karten kann eine monatlich wiederkehrende Aufladung des Wertguthabens der Wiederaufladbaren Karten vereinbart werden („Abo“). Die AVIA AG, vertreten durch den AVIAten, ist berechtigt, die Aufladung von der vorherigen Zahlung des Kaufpreises für das aufzuladende Wertguthaben abhängig zu machen.
Das Abo kann durch den Kunden mit einer Frist von 14 Tagen zu dem jeweils festgelegten monatlichen Aufladungstag durch Erklärung in Textform unter Angabe der Kartennummer gegenüber der AVIA AG oder dem AVIAten gekündigt werden.
Die AVIA AG, vertreten durch den AVIAten, ist jederzeit zur Kündigung des Abos in Textform berechtigt, wenn der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises für mindestens einen monatlichen Aufladungsbetrag in Verzug kommt; die Regelungen in Ziffer 2.4 bleiben unberührt.


4.    Verkauf der AVIACARD Prepaid und Wertguthaben
4.1    Der Verkauf der AVIACARD Prepaid bzw. des jeweiligen Wertguthabens erfolgt durch den jeweiligen AVIAten als Vertriebspartner im Namen und auf Rechnung der AVIA AG, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 41173, Grillparzerstraße 8, 81675 München, USt-Identifikationsnummer: DE129333708. Die AVIACARD Prepaid bzw. das Wertguthaben kann mit allen von dem jeweiligen AVIAten zugelassenen Zahlungsmitteln, nicht aber mit anderen AVIACARDs Prepaid und Flottenkarten bezahlt werden.

4.2    Durch den Verkauf der AVIACARD Prepaid bzw. des damit einhergehenden Wertguthabens erwerben Sie gegenüber der AVIA AG eine Forderung bzw. entsteht der AVIA AG gegenüber Ihnen als Kunden eine Verbindlichkeit in Höhe des jeweils auf der AVIACARD Prepaid verbuchten Guthabenwertes. Maßgeblich hierfür sind die im IT-System der AVIA AG gespeicherten Guthabenwerte.

4.3    Die Höhe des auf der jeweiligen AVIACARD Prepaid enthaltenen Wertguthabens bemisst sich jeweils nach der Höhe des auf der AVIACARD Prepaid verbuchten Restguthabens, insbesondere nachdem die AVIACARD Prepaid zur bestimmungsgemäßen Bezahlung von Waren bzw. Dienstleistungen genutzt wurde und/oder im Falle von Wiederaufladbaren Karten, nachdem diese mit neuem Guthaben aufgeladen wurden.


5.    Bezahlung der Einkäufe mit AVIACARD Prepaid
5.1    Bezahlung
Die AVIACARD Prepaid kann zur vollständigen oder teilweisen Bezahlung in allen teilnehmenden AVIA-Tankstellen in der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Bei jedem Bezahlvorgang vermindert sich der auf der AVIACARD Prepaid gespeicherte Guthabenbetrag um den zur Zahlung verfügten Betrag. Das durch die Bezahlung verbrauchte Wertguthaben bzw. ein mögliches Restguthaben wird auf dem Kassenbeleg vermerkt. Wir behalten uns vor, eine Zahlung mittels AVIACARD Prepaid im Einzelfall abzulehnen, wenn sie aufgrund technischer Störung nicht möglich ist. Technisch bedingt kann bei Bezahlung an Tankautomaten ein Restguthaben auf der Prepaid Karte verbleiben, hierüber kann in AVIA Tankstellen Shops verfügt werden. Nicht von den AVIACARDs Prepaid gedeckte Restsummen können mit jedem anderen zugelassenen Zahlungsmittel, beispielsweise in bar oder durch Kartenzahlung, beglichen werden. Eine Kombination mit sog. Flotten- oder Truckerkarten ist allerdings ausgeschlossen.

5.2    Hinweis
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen der Bezahlung mit einer AVIACARD Prepaid eine Verrechnung der Vergütungsforderung des Vertragspartners Tankstelle aus dem Verkauf von Kraftstoff/Shop-Ware/Dienstleistungen mit Ihrer Forderung gegen die AVIA AG aus der zur Zahlung eingesetzten AVIACARD Prepaid in Höhe der von Ihnen an den Vertragspartner Tankstelle jeweilig geschuldeten Kaufpreisforderung erfolgt. Durch diese Aufrechnung erlischt Ihre Forderung gegen die AVIA AG aus der zur Zahlung eingesetzten AVIACARD Prepaid in der entsprechenden Höhe. Durch die Akzeptanz der AVIACARD Prepaid zur Bezahlung wird durch den Vertragspartner Tankstelle konkludent die Aufrechnung erklärt. Der Vertragspartner Tankstelle ist von der AVIA AG zur Erklärung der Aufrechnung bevollmächtigt.
Nach vollständigem Verbrauch des Wertguthabens der AVIACARD Prepaid haben Sie aus der AVIACARD Prepaid keinen weitergehenden Anspruch auf die Übereignung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen bzw. auf Bezahlung von Waren/Dienstleistungen.


6.    Pflichten des Kunden
6.1    Alle AVIACARD Prepaid
Sie sind verpflichtet, die AVIACARD Prepaid mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie beschädigt wird, abhandenkommt oder missbräuchlich verwendet wird. Die AVIACARD Prepaid darf nur entsprechend ihres Verwendungszwecks zur Bezahlung in den teilnehmenden AVIA-Tankstellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Es ist ausdrücklich untersagt, die AVIACARD Prepaid weiter zu veräußern oder anderweitig gegen Entgelt an Dritte zu übertragen.
Die Weitergabe an Mitarbeiter Ihres Unternehmens als Lohnbestandteil ist zulässig. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter entsprechend den vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer 6.1 zu verpflichten.

6.2    Wiederaufladbare Karten
Die Wiederaufladbaren Karten werden auf dem Kartenkörper mit einer PIN versehen. Diese PIN benötigt der berechtigte Inhaber für den Bezahlvorgang mit der Karte in der AVIA-Tankstelle. Dieser ist verpflichtet, sich die PIN nach Erwerb der Karte einzuprägen und den Sticker mit der schriftlichen PIN unverzüglich vom Kartenkörper zu entfernen und zu vernichten. Dieser hat sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis Ihrer PIN erhalten. Die PIN darf insbesondere nicht auf den AVIACARDs Prepaid vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit ihr aufbewahrt werden.
Sie sind berechtigt, Wiederaufladbare Karten an Mitarbeiter Ihres Unternehmens als Lohnbestandteil weiterzugeben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter entsprechend den vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer 6.2 zu verpflichten.


7.    Verlust, Beschädigung, Haftung des Kunden
7.1    Sorgfaltspflichten
Wir machen Sie besonders darauf aufmerksam, dass für Festwertkarten nach der Aktivierung Berechtigter der AVIACARD Prepaid der jeweilige Inhaber der Karte ist. Jeder, der im Besitz der AVIACARD Prepaid ist, kann den auf der AVIACARD Prepaid gespeicherten Betrag verbrauchen, ohne dass es einer weiteren Legitimierung bedarf. Entsprechendes gilt für bezahlte Wiederaufladbare Karten solange diese das abziehbare PIN-Feld tragen. Die AVIACARD Prepaid ist daher nach der Aktivierung (=Bezahlung) sorgfältig aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu sichern.

7.2    Keine Sperrmöglichkeit bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung
Bei Verlust, Diebstahl sowie im Falle der missbräuchlichen Verwendung oder einer sonstigen nichtautorisierten Nutzung der AVIACARD Prepaid ist eine Sperrung der AVIACARD Prepaid, insbesondere auch der Wiederaufladbaren, nicht möglich.

7.3    Keine Haftung bei Verlust, Beschädigung oder missbräuchlicher Verwendung
Wir übernehmen keine Haftung und leisten keinen Ersatz bei Verlust der AVIACARD Prepaid oder deren missbräuchlicher Verwendung, es sei denn, wir haben diese selbst zu vertreten. Darüber hinaus übernehmen wir keine Haftung und leisten keinen Ersatz für den Fall, dass die AVIACARD Prepaid beschädigt oder unleserlich wird, es sei denn, wir haben diese Beschädigung selbst zu vertreten.


8.    Produktspezifische Bedingungen der AVIACARD Prepaid
Eine Barauszahlung des Geldwertes der AVIACARD Prepaid ist ebenso ausgeschlossen wie jeder Umtausch. Eine erneute Aufladung ist nur bei den speziell zur Wiederaufladung gekennzeichneten Wiederaufladbaren Karten möglich. Das Guthaben der AVIACARD Prepaid wird nicht verzinst. Sie sind berechtigt, die AVIACARD Prepaid unentgeltlich, also allein zu Ihren Lasten als Erwerber, weiterzugeben. Sie sind also insbesondere berechtigt, die AVIACARD Prepaid zu verschenken.


9.    Gültigkeit der AVIACARD Prepaid
Die AVIACARD Prepaid ist für drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in welchem die Aktivierung bzw. jüngste Aufladung erfolgte, gültig.


10.    Gewährleistung
Wir haften für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir übernehmen keine darüber hinausgehende Gewährleistung für die Gebrauchstauglichkeit oder die Eignung der AVIACARD Prepaid für einen besonderen Zweck. Die Angabe zu Produkten und Preisen ist unverbindlich.


11.    Haftung der AVIA AG
11.1    Haftungsumfang
Ansprüche ihrerseits auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Von dem vorstehenden Haftungsausschluss ausgenommen sind Ihre Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.2    Haftungshöchstgrenze
Bei der einfach fahrlässig verursachten Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche Ihrerseits aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 
11.3    Gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Regelungen 11.1 und 11.2 und insbesondere die dortigen Einschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

11.4    Produkthaftungsgesetz
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11.5    Sonstiger Haftungsausschluss
Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere für missbräuchliche Aufladevorgänge, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ebenso wie die Haftung für Mangelfolgeschäden schließen wir aus.


12.    Allgemeine Bestimmungen
12.1    Änderungen zum Vertrag
Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

12.2    Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

12.3    Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München (Stadt).

12.4    Änderungen der AGB
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir jeweils mit angemessenem Vorlauf vor Inkrafttreten der Änderung auf unserer Internetseite unter www.avia.de/agb und in den AVIA-Tankstellen bekannt geben. Dies gilt nicht für bereits abgeschlossene Kaufverträge.

12.5    Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine unbedachte Regelungslücke erweisen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Schließung der Regelungslücke werden wir eine solche Bestimmung mit Ihnen vereinbaren, die in rechtlich wirksamer Weise dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was wir ursprünglich vereinbaren wollten oder in Kenntnis der Regelungslücke vereinbart hätten.


Stand 25.02.2019